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Prämienverbilligung (IPV)

Prämienverbilligung 2024

Die Prämienverbilligung im Kanton Obwalden wird auf Anmeldung oder Antrag berechnet. Personen, die Prämienverbilligung beantragen wollen, haben ein Antragsformular einzureichen.

Aufgrund der letzten definitiven und rechtskräftigen Steuerveranlagung wird den voraussichtlich anspruchsberechtigten Personen Mitte Dezember ein Anmeldeformular zugestellt.

Wer bis Ende Dezember 2023 kein Anmeldeformular erhalten hat, aber einen Anspruch geltend machen will, kann dies mit Hilfe eines Antragsformulars tun. Die Antragsformulare können telefonisch oder persönlich ab Januar 2024 bis 24. Mai 2024 bei der Fachstelle Prämienverbilligung bestellt werden. 

Die Formulare sind bis spätestens 31. Mai 2024 vollständig ausgefüllt und unterschrieben im adressierten Rückantwortcouvert an das Volkswirtschaftsdepartement, Prämienverbilligung, einzureichen. Verspätete Eingaben können nicht berücksichtigt werden.


Unter der Rubrik Publikationen finden Sie:

Merkblatt Prämienverbilligung mit Selbstbehalt 2024

 

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