Anwaltskommission
Die Anwaltskommission führt das kantonale Anwaltsregister nach Art. 5 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz; BGFA; SR 935.61) und die öffentliche Liste nach Art. 28 Abs. 2 BGFA. Sie ist zuständig für das Aufsichts- und Disziplinarwesen. Die Anwaltskommission nimmt die Anwaltsprüfung ab und erteilt das Anwaltspatent. Sie entscheidet über das Bestehen der Eignungsprüfung nach Art. 31 BGFA und des Prüfungsgesprächs nach Art. 32 BGFA. Die Anwaltskommission entscheidet über die Befreiung vom Berufsgeheimnis und erfüllt als Aufsichtsbehörde die weitern Aufgaben, die ihr das Bundesgesetz zuweist. Sofern es die öffentlichen Interessen gebieten, kann die Anwaltskommission über das Ergebnis eines Disziplinarverfahrens informieren (Art. 20 des kantonalen Gesetzes über die Ausübung des Anwaltsberufes vom 24. Mai 2002 [AnwG; GDB 134.4]).
- Anmeldung zur Eintragung ins Anwaltsregister des Kantons Obwalden
- Anmeldung zur Eintragung in die öffentliche Liste EU/EFTA des Kantons Obwalden
Aktuariat/Sekretariat
Amt für Justiz (Amtsleitung), Enetriederstrasse 1, 6060 Sarnen
Ansprechperson:
MLaw Carol Käslin
Anwaltsprüfungen
Prüfungstermine Herbst 2024
- Montag, 4. November 2024 - Mittwoch, 6. November 2024 schriftliche Prüfungen
- Woche 47 (zwischen Montag, 18. November 2024 und Freitag, 22. November 2024) mündliche Prüfungen
- Anmeldeschluss: Montag, 5. August 2024
Informationen über die Anwaltsprüfung (Merkblatt)
Entscheide der Anwaltskommission
- Verletzung von Berufsregeln: Darf ein Anwalt, eine Anwältin vor der Stellung eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege einen Kostenvorschuss vom Mandanten verlangen?
- Führung einer Anwaltskanzlei in der Rechtsform einer GmbH
- Sexuelle Belästigung; Vertretung der Schule und des Opfers (Doppelvertretungsverbot/Interessenkonflikt)
- Verletzung des Doppelvertretungsverbotes im Scheidungsverfahren
- Aufsicht auch gegenüber nicht registrierten Anwälten und Anwältinnen/Disziplinarverfahren nach Löschung des Eintrages im Anwaltsregister
- Unzulässigkeit der Weitergabe von Verfahrensakten an möglichen Zeugen
- Vertraulichkeit der Anwaltskorrespondenz im Rahmen von Vergleichsverhandlungen
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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