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Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht beurteilt als einzige Instanz verwaltungsgerichtliche Klagen über öffentlichrechtliche Streitsachen sowie Versicherungsklagen aufgrund der Bundesgesetzgebung über das Sozialversicherungsrecht. Als Beschwerdeinstanz beurteilt es Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen Entscheide der letzten kantonalen Verwaltungsbehörden. Das Verwaltungsgerichtspräsidium ist zuständig für die vorzeitige Besitzeinweisung im Rahmen von Enteignungsverfahren. Weiter hat es den Vorsitz im Verfahren über Versicherungsstreitigkeiten, für die das Bundesrecht die schiedsgerichtliche Behandlung vorschreibt. Schliesslich beurteilt das Verwaltungsgerichtspräsidium Gesuche um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege vor Verwaltungsgericht.

Hinweis: Eingaben per Fax oder E-Mail sind unzulässig und genügen auch nicht zur Fristwahrung!

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Verwaltungsgericht
Poststrasse 6
6061 Sarnen

Tel. 041 666 62 38

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