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Notariatskommission

Die Notariatskommission ist die Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen des Kantons Obwalden. Sie nimmt die kantonale Eignungsprüfung ab und erteilt die Beurkundungsbefugnis. Die Notariatsprüfungen finden in der Regel einmal jährlich, im Oktober/November, statt. 

Urkundspersonen sind die freiberuflichen Notarinnen und Notare, die vom Regierungsrat gewählten Gemeindenotare sowie die Beglaubigung- und Protestbeamten (Beurkundungsgesetz, GDB 210.3).

Die Notariatskommission führt ein Verzeichnis der Urkundspersonen.

Die Notariatskommission kann den Urkundspersonen allgemein oder für den Einzelfall verbindliche Weisungen erteilen und sie entscheidet über die Entbindung der Urkundsperson vom Berufsgeheimnis. Sodann erfüllt sie als Aufsichtsbehörde die weiteren Aufgaben, die ihr das Gesetz über die öffentliche Beurkundung (Beurkundungsgesetz, GDB 210.3) und die Verordnung über die öffentliche Beurkundung (Beurkundungsverordnung, GDB 210.31) zuweisen. Wenn eine Urkundsperson ihre Pflichten verletzt oder sich sonstwie ordnungswidrig verhält, schreitet die Aufsichtsbehörde disziplinarisch gegen sie ein.

Die Urkundspersonen beziehen für die Beurkundungstätigkeit Gebühren gemäss der Verordnung über die Beurkundungsgebühren (GDB 210.32). Der Gebührentarif ist verbindlich. Die Rechnungsstellung hat mit einem vom Kanton zur Verfügung gestellten Formular oder mit einem von der Notariatskommission genehmigten Formular zu erfolgen. Das Formular muss eine Rechtsmittelbelehrung enthalten.

 

Aktuariat/Sekretariat

Amt für Justiz (Amtsleitung), Enetriederstrasse 1, 6060 Sarnen

Ansprechperson: 
MLaw Carol Käslin 

 

Notariatsprüfungen

Prüfungstermine Herbst 2024: 

  • In der Woche vom 14. Oktober 2024 schriftliche Prüfungen
  • In der Woche vom 4. November 2024 mündliche Prüfungen
  • Anmeldeschluss: 1. Juli 2024

Das Reglement über die Eignungsprüfung der Notarinnen und Notare finden Sie hier. 

Anmeldeformular und Einzahlungsschein Notariatsprüfung

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