Gesuch um Ausbildungsbeitrag (Stipendium/Darlehen)
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachstelle Ausbildungsbeiträge | +41 41 666 60 60 | stipendien@ow.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Um ein Gesuch stellen zu können, müssen Sie einen stipendienrechtlichen Wohnsitz im Kanton Obwalden begründen. Sie sind beitragsberechtigt, wenn Sie
- Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger sind oder
- Bürgerin oder Bürger eines EU/EFTA-Mitgliedstaates sind oder
- Ausländerin oder Ausländer sind und eine Niederlassung C besitzen oder seit fünf Jahren Wohnsitz im Kanton Obwalden haben und über eine Aufenthaltsbewilligung B verfügen.
Für Flüchtlinge und Staatenlose gelten die bundesrechtlichen Vorschriften. Der Kanton Obwalden kennt keine Altersgrenze.
Unterlagen
Bitte reichen Sie das Gesuch vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Unterlagen während des laufenden Ausbildungsjahrs ein. Die Unterlagen können Sie am Ende des Online-Formulars hochladen.
WICHTIG
Bitte unterzeichnen Sie und Ihre Eltern/Erziehungsberechtigten dieses Formular und laden Sie es am Ende des Online-Formulars hoch.
Sofern mehrere Geschwister eine stipendienberechtigte Ausbildung absolvieren, ist es für die Berechnung der Ausbildungsbeiträge wichtig, dass alle Gesuche gleichzeitig eingereicht werden. Ansonsten kann es bei der Berechnung zu Nachteilen führen.
Verfahren
Wenn Ihr Gesuch vollständig bei uns eingegangen ist (zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen und dem Unterschriftenformular), erhalten Sie den schriftlichen Entscheid spätestens nach sechs Wochen.
Sollten Sie wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen, wird dem zuständigen Sozialamt eine Kopie der Verfügung über Ausbildungsbeiträge zugestellt.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.