Der Kanton Obwalden fördert neu Ladestationen und winteroptimierte Photovoltaikanlagen
Das Energieförderprogramm 2025 bringt im Vergleich zu 2024 bedeutende Ergänzungen: Es integriert die Vorgaben zum Impulsprogramm des Bundes und erweitert die Fördermassnahmen für Holzheizungen, Anschlüsse an den Wärmeverbund, Wärmepumpen und Sonnenkollektoren mit einer Leistung ab 70 Kilowatt. Mit dem Impulsprogramm unterstützt der Kanton mit der sogenannten Abwrackprämie zudem den Ersatz von bestehenden dezentralen elektrischen Widerstandsheizungen (ohne hydraulisches Wärmeverteilsystem) und dezentralen fossilen Heizungen durch eine mit erneuerbaren Energien betriebene Hauptheizung (mit einem hydraulischen Wärmeverteilsystem).
Ladestationen und winteroptimierte Photovoltaikanlagen neu gefördert
Erstmals fördert der Kanton Obwalden den Bau von Ladestationen für Elektrofahrzeugen in Mehrfamiliengebäuden. Damit will der Regierungsrat die fehlende Ladeinfrastruktur als häufiges Hindernis für den Kauf von Elektroautos abbauen und einen Beitrag zur Dekarbonisierung des Mobilitätssektors leisten. Ausserdem erhalten winteroptimierte Photovoltaikanlagen Zuschüsse. Darunter fallen insbesondere Fassadenanlagen. Sie erhöhen die Stromproduktion im Winter und tragen dazu bei, die Winterstromlücke zu schliessen. Die Einführung dieser neuen Fördermassnahmen ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Energie- und Klimakonzepts 2035. Regierungsrat Josef Hess ist überzeugt: „Damit bleibt das Energie- und Klimakonzepts 2035 kein „Papier-Tiger“: Mit unserem Förderprogramm setzen wir konkrete Massnahmen um, die der Energieeffizienz, der Versorgungssicherheit und dem Klimaschutz zugutekommen. Die Massnahmen unterstützen gezielt den Ersatz fossiler Heizungen und die Förderung erneuerbarer Energien, nutzen das bei uns vorhandene Potenzial besser aus und bringen uns den energie- und klimapolitischen Zielen ein Stück näher.“
Mehr Mittel für das Energieförderprogramm
Im Jahr 2025 stehen für das Energieförderprogramm mehr Mittel zur Verfügung. Die finanziellen Mittel stammen sowohl aus kantonalen Geldern als auch aus Bundesmitteln aus der CO₂-Abgabe. Trotz kleinerer, regulärer Bundesbeiträge fallen die verfügbaren Mittel dank des Impulsprogramms des Bundes höher aus. Der Fokus bleibt dabei auf dem Ersatz grosser, fossil betriebener Heizungen und ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen. Letztere sind fest installierte Elektroheizungen, die Wärme durch elektrische Widerstände erzeugen und als Hauptheizquelle dienen. Insgesamt belaufen sich die durch den Bund und den Kanton bereitgestellten Fördermittel auf rund 2,46 Millionen Franken.
Finanzielle Mittel für die Sanierung konzentrieren und optimieren
Um die begrenzten Mittel gezielt einzusetzen, entfällt die Förderung von MINERGIE-P Neubauten. Neubauten unterliegen bereits strengen gesetzliche Anforderungen, so dass keine zusätzlichen Anreize erforderlich sind. Gleichzeitig werden die Boni bei Gesamtsanierungen harmonisiert und an die Vorgaben der meisten Zentralschweizer Kantone angepasst. Die Fördersätze werden darum entsprechend angeglichen.
Bereinigung des Beratungsangebots
Seit dem Jahr 2017 ist ein Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK-Plus) ab einer Förderhöhe von 10 000 Franken für Fördergesuche bei Gebäudehüllen notwendig. Auf eine Förderung des GEAK-Plus wird künftig verzichtet. Der Bund führt hingegen die Förderung von Impulsberatungen weiter. Dieses Beratungsangebot soll Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer dazu anregen, ihre fossile Heizung durch eine umweltfreundliche, erneuerbare Alternative zu ersetzen. Da die Beratungsangebote zu Betriebsoptimierungen oder zum Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) kaum gefragt waren, werden sie aus dem Förderprogramm gestrichen.
Prozesse optimieren durch externe Gesuchprüfung und Digitalisierung
Gemeinsam mit den Kantonen Luzern, Schwyz und Zug wird der Prüfprozess durch eine externe Stelle wahrgenommen, um die Abläufe zu harmonisieren und effizienter zu gestalten. Die Fördergesuche können auch digital eingereicht werden. Sie können ab sofort elektronisch eingereicht werden: https://portal.dasgebaeudeprogramm.ch
Detaillierte Auskünfte zu Gesuchstellung und Fördermodell erteilt die Energie- und Klimafachstelle des Kantons, Amt für Raumentwicklung und Energie, Telefon 041 666 64 24.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Der Kanton Obwalden fördert neu Ladestationen und winteroptimierte Photovoltaikanlagen (PDF, 105.14 kB) | Download | 0 | Der Kanton Obwalden fördert neu Ladestationen und winteroptimierte Photovoltaikanlagen |