Kopfzeile

Inhalt

Urkundspersonen des Kantons Obwalden

Den obwaldnerischen Notarinnen und Notaren steht die Befugnis zu, auf dem Gebiet des Kantons Obwalden öffentliche Beurkundungen vorzunehmen.

Den Gemeindenotaren steht eine auf die Gemeinde beschränkte Befugnis zu.

Beglaubigungsbeamte sind die Notarinnen und Notare, die Beglaubigungsbeamten der Staatskanzlei, die Gemeindeschreiber und ihre Stellvertreter, die Gerichtspräsidenten und Gerichtsschreiber, die Grundbuchverwalter und ihre Stellvertreter.

Protestbeamte sind die Gemeindeschreiber und ihre Stellvertreter.

Informationen

Datum
12. Januar 2024
Herausgeber/-in
Notariatskommission
Autor/-in
Notariatskommission

Dokumente

Name
Liste der Urkundspersonen per 12. Januar 2024 (PDF, 61.4 kB) Download 0 Liste der Urkundspersonen per 12. Januar 2024