Evaluation Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (Umsetzung der Massnahmen): Vernehmlassung
Seit dem 1. Januar 2013 ist in der Schweiz das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Gemäss der Verordnung betreffend die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts ist der Regierungsrat beauftragt, die kantonale Umsetzung zu evaluieren und deren Wirksamkeit zu prüfen. Das Ergebnis dieser Evaluation hat er mit Bericht vom 7. April 2020 dem Kantonsrat unterbreitet. Dieser hat den Evaluationsbericht an seiner Sitzung vom 28./29. Mai 2020 zur Kenntnis genommen und bei der Beratung eine Anmerkung als erheblich erklärt, wonach ein gerechteres Finanzierungsmodell zur Abgeltung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) erarbeitet werden soll, zum Beispiel unter Berücksichtigung der Einwohnerstatistik oder der Rückvergütungen im Finanzausgleich.
Evaluationsmassnahmen
Das Evaluationsprojekt befindet sich nun in der Gesetzgebungsphase. Es geht darum, die der Rechtsetzung zugänglichen Massnahmen im Gesetzgebungsverfahren umzusetzen. Den übrigen Massnahmen wird im Rahmen der operativen Umsetzung nachgekommen.
Die gesetzlichen Anpassungen beinhalten hauptsächlich die Integration der privaten Beistandspersonen auf kantonaler Ebene, die Schaffung der entsprechenden Fachstelle bei der KESB sowie die Neuordnung des zweistufigen Staatshaftungssystems im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes (1. Nachtrag).
Die Kosten der KESB werden heute von den Einwohnergemeinden durch die Verschiebung von Steuereinheiten abgegolten. Über diesen Weg kann eine vollständige Verschiebung der Aufgabe der KESB von den Gemeinden an den Kanton erreicht werden. Nach dem Willen des Kantonsrats sind zur geltenden Lösung Varianten geprüft worden. Vorgeschlagen wird als Variante eine Verteilung der Kosten über die Einwohnerzahlen. Damit würde die KESB aber eine an den Kanton ausgelagerte Aufgabe der Gemeinden bleiben.
Sozialwesen Obwalden 2020+
Eine weitere gesetzliche Anpassung betrifft die Schaffung von rechtlichen Grundlagen für die Bildung einer zentralen Organisation im Rahmen des Projekts Sozialwesen Obwalden 2020+. Die Einwohnergemeinden prüfen die Schaffung eines gemeinsamen Sozialdiensts und damit auch einer gemeinsamen Berufsbeistandschaft. Als Organisationsform ist das Institut des Zweckverbands vorgesehen. Die Gründung eines solchen setzt voraus, dass in der kantonalen Gesetzgebung eine Möglichkeit geschaffen wird, Aufgaben der Gemeinden an einen Zweckverband zu delegieren (2. Nachtrag).
Vernehmlassungsverfahren
Wir laden Sie ein, zu den beiden Nachträgen und den Ausführungen im erläuternden Bericht Stellung zu nehmen. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 21. Mai 2021. Es wird elektronisch durchgeführt. Wir ersuchen Sie, Ihre Stellungnahmen, wenn möglich, elektronisch (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version) innert der Vernehmlassungsfrist an folgende E-Mail-Adresse zu senden: sjd@ow.ch
Das Inkrafttreten ist per 1. April 2022 vorgesehen.
Zugehörige Objekte
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Einladung Vernehmlassungsverfahren.pdf (PDF, 121.96 kB) | Download | 0 | Einladung Vernehmlassungsverfahren.pdf |
Erläuternder Bericht Nachträge EG ZGB (Eval-KESR).docx (DOCX, 251 kB) | Download | 1 | Erläuternder Bericht Nachträge EG ZGB (Eval-KESR).docx |
Evaluationsbericht und Botschaft (KR-Fassung).docx (DOCX, 139.92 kB) | Download | 2 | Evaluationsbericht und Botschaft (KR-Fassung).docx |
Nachtrag EG ZGB (Eval-KESR Zweckverbände).docx (DOCX, 23.38 kB) | Download | 3 | Nachtrag EG ZGB (Eval-KESR Zweckverbände).docx |
Nachtrag EG ZGB (Eval-KESR, Umsetzung Massnahmen).docx (DOCX, 24.29 kB) | Download | 4 | Nachtrag EG ZGB (Eval-KESR, Umsetzung Massnahmen).docx |