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Bodenrecht

Die Dienststelle Strukturverbesserungen und Bodenrecht ist zuständig für:

  • Bewilligungen für Ausnahmen vom Realteilungs- und Zerstückelungsverbot
  • Bewilligungen für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstücks
  • Bewilligungen für Darlehen, welche durch ein die Belastungsgrenze übersteigendes Pfandrecht gesichert werden
  • Erlassungen von Feststellungsverfügungen
  • Veranlassungen von Anmerkungen im Grundbuch

Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) regelt den Erwerb von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken, die Verpfändung von landwirtschaftlichen Grundstücken, die Teilung von landwirtschaftlichem Gewerbe und die Zerstückelung landwirtschaftlicher Grundstücke. Es werden zwei wesentliche Teile unterschieden:

  • privatrechtlichen Teil: In diesem Teil sind die privatrechtlichen Beschränkungen des Verkehrs mit landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken geregelt. Er beinhaltet die Erbteilung, die Aufhebung von vertraglich begründetem gemeinschaftlichem Eigentum und Veräusserungsverträgen.
  • öffentlich-rechtlichen Teil:  Hier werden die öffentlich-rechtlichen Beschränkungen des Verkehrs mit landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken geregelt. Dieser Teil beinhaltet die Realteilung landwirtschaftlicher Gewerbe und die Zerstückelung von landwirtschaftlichen Grundstücken, den Erwerb von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken, die zivil- und verwaltungsrechtlichen Folgen und die Massnahmen zur Verhütung der Überschuldung.

Weitere Informationen
Bundesamt für Landwirtschaft

Ausführungsbestimmungen zum bäuerlichen Boden- und Pachtrecht

Alpnach

Zugehörige Objekte

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