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Gefährdungsmeldungen

Kinder

Kinder und Jugendliche haben das Recht, sicher aufzuwachsen und sich gut entwickeln zu können. Nicht immer gelingt es den Eltern, gut genug für ihr Kind zu sorgen. Dann ist es Aufgabe der KESB, die Eltern zu unterstützen und das Kind zu schützen.

Kindeswohlgefährdung bedeutet, dass die Eltern nicht für die Grundbedürfnisse des Kindes sorgen können oder wollen. Kindesschutz bedeutet, dass Eltern und die Familie Unterstützung bekommen, damit sie besser für das Kind sorgen können oder gefährdete Kinder den nötigen Schutz erhalten.

Erwachsene

Erwachsene sorgen in der Regel für sich selbst. Sind sie dazu nicht oder nicht mehr in der Lage, stellen oft Angehörige das Wohl sicher. Wenn dies nicht ausreicht oder das freiwillige Umfeld erschöpft und überfordert ist, kann die KESB unterstützen. Sie klärt nach Eingang einer Gefährdungsmeldung den individuellen Hilfs- und Schutzbedarf ab.

Zugehörige Objekte

Name
Formular Gefährdungsmeldung Kindesschutz (DOCX, 126.25 kB) Download 0 Formular Gefährdungsmeldung Kindesschutz
Formular Gefährdungsmeldung Kindesschutz für Schulen (DOCX, 141.46 kB) Download 1 Formular Gefährdungsmeldung Kindesschutz für Schulen
Merkblatt Gefährdungsmeldung Kindesschutz (PDF, 322.17 kB) Download 2 Merkblatt Gefährdungsmeldung Kindesschutz
Merkblatt Meldepflicht und Melderecht Kindesschutz (PDF, 144.49 kB) Download 3 Merkblatt Meldepflicht und Melderecht Kindesschutz
Formular Gefährdungsmeldung Erwachsenenschutz (DOCX, 99.72 kB) Download 4 Formular Gefährdungsmeldung Erwachsenenschutz
Merkblatt Gefährdungsmeldung Erwachsenenschutz (PDF, 115.02 kB) Download 5 Merkblatt Gefährdungsmeldung Erwachsenenschutz
Merkblatt Meldepflicht und Melderecht Erwachsenenschutz (PDF, 48.18 kB) Download 6 Merkblatt Meldepflicht und Melderecht Erwachsenenschutz