Gefährdungsmeldungen
Kinder
Kinder und Jugendliche haben das Recht, sicher aufzuwachsen und sich gut entwickeln zu können. Nicht immer gelingt es den Eltern, gut genug für ihr Kind zu sorgen. Dann ist es Aufgabe der KESB, die Eltern zu unterstützen und das Kind zu schützen.
Kindeswohlgefährdung bedeutet, dass die Eltern nicht für die Grundbedürfnisse des Kindes sorgen können oder wollen. Kindesschutz bedeutet, dass Eltern und die Familie Unterstützung bekommen, damit sie besser für das Kind sorgen können oder gefährdete Kinder den nötigen Schutz erhalten.
- Gefährdungsmeldung
- Gefährdungsmeldung für Schulen
- Merkblatt Gefährdungsmeldung
- Merkblatt Meldepflicht und Melderecht
Erwachsene
Erwachsene sorgen in der Regel für sich selbst. Sind sie dazu nicht oder nicht mehr in der Lage, stellen oft Angehörige das Wohl sicher. Wenn dies nicht ausreicht oder das freiwillige Umfeld erschöpft und überfordert ist, kann die KESB unterstützen. Sie klärt nach Eingang einer Gefährdungsmeldung den individuellen Hilfs- und Schutzbedarf ab.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Formular Gefährdungsmeldung Kindesschutz (DOCX, 126.25 kB) | Download | 0 | Formular Gefährdungsmeldung Kindesschutz |
Formular Gefährdungsmeldung Kindesschutz für Schulen (DOCX, 141.46 kB) | Download | 1 | Formular Gefährdungsmeldung Kindesschutz für Schulen |
Merkblatt Gefährdungsmeldung Kindesschutz (PDF, 322.17 kB) | Download | 2 | Merkblatt Gefährdungsmeldung Kindesschutz |
Merkblatt Meldepflicht und Melderecht Kindesschutz (PDF, 144.49 kB) | Download | 3 | Merkblatt Meldepflicht und Melderecht Kindesschutz |
Formular Gefährdungsmeldung Erwachsenenschutz (DOCX, 99.72 kB) | Download | 4 | Formular Gefährdungsmeldung Erwachsenenschutz |
Merkblatt Gefährdungsmeldung Erwachsenenschutz (PDF, 115.02 kB) | Download | 5 | Merkblatt Gefährdungsmeldung Erwachsenenschutz |
Merkblatt Meldepflicht und Melderecht Erwachsenenschutz (PDF, 48.18 kB) | Download | 6 | Merkblatt Meldepflicht und Melderecht Erwachsenenschutz |
Name | Telefon | Kontakt |
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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) | +41 41 666 61 26 | kesb@ow.ch |