Vernehmlassung zu Neuregelung der Grundstückschätzungen
Der Regierungsrat gibt einen Nachtrag zum Schätzungs- und Grundpfandgesetz in die Vernehmlassung. Er schlägt darin vor, die Steuerwerte von Liegenschaften und Landwertzonen anzupassen, um einer Gleichbehandlung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen näherzukommen. Die Steuerwerte von Grundstücken sind zurzeit tiefer als ihre effektiven Verkehrswerte.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 12. Dezember 2023. Anschliessend wird der Regierungsrat die Botschaft zuhanden des Kantonsrats verabschieden. Der Nachtrag soll per 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Zugehörige Objekte
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Nachtrag Grundstückschätzung Einladung Vernehmlassung (PDF, 33.22 kB) | Download | 0 | Nachtrag Grundstückschätzung Einladung Vernehmlassung |
Erläuterungen zum Nachtrag Schätzungs- und Grundpfandgesetz (PDF, 219.86 kB) | Download | 1 | Erläuterungen zum Nachtrag Schätzungs- und Grundpfandgesetz |
Synopse Nachtrag Schätzungs- und Grundpfandgesetz (PDF, 42.23 kB) | Download | 2 | Synopse Nachtrag Schätzungs- und Grundpfandgesetz |
Fragebogen (DOCX, 164.17 kB) | Download | 3 | Fragebogen |
Präsentation Informationsveranstaltung (PDF, 734.87 kB) | Download | 4 | Präsentation Informationsveranstaltung |