Gemeinsame elterliche Sorge
Am 1. Juli 2014 trat das neue Sorgerecht in Kraft, welches die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall vorsieht.
Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Nicht miteinander verheiratete Eltern, die das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen, müssen eine entsprechende Erklärung gegenüber den Behörden abgeben. Sie haben zwei Möglichkeiten, die Erklärung abzugeben:
- Gültige Identitätskarte oder Pass
- Nachweis des Kindesverhältnisses zum Vater (Kindesanerkennung)
- Geburtsmitteilung (nur bei Erklärung nach der Geburt des Kindes).
Sie unterschreiben die Erklärung vor Ort und erhalten die Bestätigung der KESB Obwalden. Kosten: Fr. 30.--
- Farbkopie einer gültigen Identitätskarte (beide Seiten) oder eines gültigen Reisepasses beider Elternteile
- Nachweis des Kindesverhältnisses zum Vater (Kindesanerkennung)
- Geburtsmitteilung (nur bei Erklärung nach der Geburt des Kindes)
Antrag der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Uneinigkeit
Weigert sich ein Elternteil die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abzugeben, so kann sich der andere Elternteil mit einem entsprechenden Antrag an die Kindesschutzbehörde am Wohnsitz des Kindes wenden.
AHV Erziehungsgutschriften
Kommt die gemeinsame elterliche Sorge aufgrund einer Erklärung der Eltern vor dem Zivilsandsamt oder vor der KESB zustande, müssen die Eltern gleichzeitig eine Erklärung über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften treffen oder innert drei Monaten eine solche Vereinbarung bei der zuständigen KESB am Wohnsitz der Kindsmutter einreichen. Geschieht dies nicht, so hat die Kindesschutzbehörde von Amtes wegen über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften zu entscheiden. Dabei werden die Erziehungsgutschriften in vollem Umfang der Mutter angerechnet, wenn die Eltern der KESB die Betreuungsverhältnisse nicht mitteilen.
Zugehörige Objekte
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Antrag um Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge - strittiges Verfahren (PDF, 1.47 MB) | Download | 0 | Antrag um Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge - strittiges Verfahren |
Erklärung AHV Erziehungsgutschriften (DOCX, 60.78 kB) | Download | 1 | Erklärung AHV Erziehungsgutschriften |
Erklärung gemeinsame elterliche Sorge nach der Geburt (PDF, 39.91 kB) | Download | 2 | Erklärung gemeinsame elterliche Sorge nach der Geburt |
Erklärung gemeinsame elterliche Sorge vor der Geburt (DOCX, 56.88 kB) | Download | 3 | Erklärung gemeinsame elterliche Sorge vor der Geburt |
Merkblatt AHV Erziehungsgutschriften (PDF, 631.16 kB) | Download | 4 | Merkblatt AHV Erziehungsgutschriften |
Merkblatt gemeinsame elterliche Sorge (PDF, 148.99 kB) | Download | 5 | Merkblatt gemeinsame elterliche Sorge |
Name | Telefon | Kontakt |
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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) | +41 41 666 61 26 | kesb@ow.ch |