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LWB NORI Spesen/Kurskosten für Lehrpersonen

NORI Programm - Spesenabrechnung 

Wenn Lehrpersonen durch den Besuch eines Weiterbildungskurses zusätzliche Kosten (Fahrspesen, Mittagsverpflegung, Kursmaterialkosten und in seltenen Fällen Übernachtungskosten) entstehen, dann können diese mit dem Spesenformular bei der LWB Obwalden zurückgefordert werden.

Rückforderungen von Spesen erfolgen mit dem entsprechenden Abrechnungsformular (siehe Dokumente). Zustellung als PDF an lwb@ow.ch.

Bei Fahrspesen für den Besuch von NORI Kursen ist folgendes zu beachten:

  • findet ein Kurs im Anschluss an die Unterrichtstätigkeit statt, dann gelten die Fahrkosten ab Arbeitsort, sofern nicht identisch mit dem üblichen Arbeitsweg
  • für alle anderen Kurse gelten die Fahrkosten ab Wohnort.

Kurskosten NORI Weiterbildungen: gemäss den gesetzlichen Vorgaben beteiligen sich die Lehrpersonen mit 40% an den Vollkosten von Weiterbildungskursen. Davon ausgenommen sind obligatorische Lehrmitteileinführungen und Veranstaltungen des Kantons. Die Übersicht der Kurskosten befindet sich in den untenstehenden Dokumenten.

Weitere Informationen über Formen und Finanzierung der Weiterbildung siehe nachstehend.

Kurse, welche nicht im NORI Programm enthalten sind: Weiterbildungen mit Weiterbildungsvertrag und schulinterne Weiterbildungen (SCHILW)

Zugehörige Objekte

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Spesenabrechnung NORI 2024/2025 (XLSX, 140.96 kB) Download 0 Spesenabrechnung NORI 2024/2025
Spesenabrechnung NORI 2023/2024 (XLSX, 147.16 kB) Download 1 Spesenabrechnung NORI 2023/2024
Formen und Finanzierung der Weiterbildung (PDF, 162.98 kB) Download 2 Formen und Finanzierung der Weiterbildung
Kurskosten NORI 2024/2025 (XLSX, 50.29 kB) Download 3 Kurskosten NORI 2024/2025
Kurskosten NORI 2023/2024 (XLSX, 52.74 kB) Download 4 Kurskosten NORI 2023/2024
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