Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt sorgt für eine ausreichende und koordinierte medizinische Versorgung der Bevölkerung. Es stellt Bewilligungen für Gesundheitsberufe und -betriebe aus und ist zuständig für die Kostenbeteiligung bei Hospitalisationen von Kantonseinwohnerinnen und Kantonseinwohnern sowie für Massnahmen gegen übertragbare Krankheiten. Zudem setzt sich das Gesundheitsamt für die Gesundheitsförderung bei älteren Menschen ein.
Hier finden Sie einen Überblick über die Dienste des Gesundheitsamts und Links zu den jeweiligen Unterseiten:
Bewilligung für Gesundheitsberufe und -betriebe
Gesundheitsfachpersonen und Gesundheitsbetriebe benötigen eine Bewilligung des Kantons. Eine Bewilligung wird auf Gesuch hin erteilt, auch die Bewilligung zur OKP-Zulassung. Einige Gesundheitsberufe müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
Gesundheitsversorgung
Für eine optimale Gesundheitsversorgung braucht es verschiedene Institutionen, Organisationen und Angebote. Alle wichtigen Informationen zur Gesundheitsversorgung im Kanton Obwalden sind hier aufgelistet:
- Spitalplanung und -finanzierung
- Pflegeheime und Spitex-Organisationen
- Kantonsarzt
- Kantonsapothekerin
- Kantonszahnarzt
- Laboratorium der Urkantone
- Praxisassistenz-Programm
- Umsetzung Pflegeinitiative (Gesuch für Studierende)
- Elektronisches Patientendossier (EPD)
- Care-Team
Versorgung in ausserordentlichen Lagen
In ausserordentlichen Lagen, z.B. Pandemien oder Grossereignissen, werden der kantonale Führungsstab und der koordinierte Sanitätsdienst eingesetzt.
Gesundheitsförderung und Prävention
Unter dem Label "Obwaldä isch zwäg" fördern das Gesundheitsamt und das Sozialamt zusammen mit den Gemeinden die Gesundheit der Obwaldner Bevölkerung. Das Gesundheitsamt ist für die Gesundheitsförderung von älteren Menschen zuständig.
- Obwaldä isch zwäg
- Gesundheitsförderung Ältere Menschen
- Swisslos-Fonds Gesundheit
- Sexuelle Gesundheit
Bekämpfung nicht übertragbarer Krankheiten (NCDs)
Zu den nicht übertragbaren Krankheiten, kurz NCDs (Noncommunicable Diseases), gehören unter anderem Diabetes, Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. NCDs zählen weltweit zu den häufigsten Todesursache und machen etwa 80 Prozent der Gesundheitskosten aus. Ein grosser Teil könnte durch wirkungsvolle Prävention eingespart werden.
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
Bund und Kantone sind für die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zuständig. Gewisse übertragbare Krankheiten sind meldepflichtig.
Krankenversicherungspflicht
Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss krankenversichert sein. Es gibt jedoch Personen mit Ausnahmen, welche eine Entbindung der Krankenversicherungspflicht beantragen können.
Nationale Strategien
Der Kanton orientiert sich an den nationalen Strategien des Bundes.
- Palliative Care
- Demenz
- Nicht übertragbare Krankheiten (NCD)
- Impfungen (NSI)
- Übersicht aller Strategien und Programme des BAG
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 bis 11.45 Uhr; 13.30 bis 17.00 Uhr, vor Feiertagen bis 16.00 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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