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Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt sorgt für eine ausreichende und koordinierte medizinische Versorgung der Bevölkerung. Es stellt Bewilligungen für Gesundheitsberufe und -betriebe aus und ist zuständig für die Kostenbeteiligung bei Hospitalisationen von Kantonseinwohnerinnen und Kantonseinwohnern sowie für Massnahmen gegen übertragbare Krankheiten. Zudem setzt sich das Gesundheitsamt für die Gesundheitsförderung bei älteren Menschen ein.

Hier finden Sie einen Überblick über die Dienste des Gesundheitsamts und Links zu den jeweiligen Unterseiten:

 

Bewilligung für Gesundheitsberufe und -betriebe

Gesundheitsfachpersonen und Gesundheitsbetriebe benötigen eine Bewilligung des Kantons. Eine Bewilligung wird auf Gesuch hin erteilt, auch die Bewilligung zur OKP-Zulassung. Einige Gesundheitsberufe müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

 

Gesundheitsversorgung

Für eine optimale Gesundheitsversorgung braucht es verschiedene Institutionen, Organisationen und Angebote. Alle wichtigen Informationen zur Gesundheitsversorgung im Kanton Obwalden sind hier aufgelistet:

 

Versorgung in ausserordentlichen Lagen

In ausserordentlichen Lagen, z.B. Pandemien oder Grossereignissen, werden der kantonale Führungsstab und der koordinierte Sanitätsdienst eingesetzt.

 

Gesundheitsförderung und Prävention

Unter dem Label "Obwaldä isch zwäg" fördern das Gesundheitsamt und das Sozialamt zusammen mit den Gemeinden die Gesundheit der Obwaldner Bevölkerung. Das Gesundheitsamt ist für die Gesundheitsförderung von älteren Menschen zuständig.

 

Bekämpfung nicht übertragbarer Krankheiten (NCDs)

Zu den nicht übertragbaren Krankheiten, kurz NCDs (Noncommunicable Diseases), gehören unter anderem Diabetes, Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. NCDs zählen weltweit zu den häufigsten Todesursache und machen etwa 80 Prozent der Gesundheitskosten aus. Ein grosser Teil könnte durch wirkungsvolle Prävention eingespart werden.

 

Bekämpfung übertragbarer Krankheiten

Bund und Kantone sind für die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zuständig. Gewisse übertragbare Krankheiten sind meldepflichtig.

 

Krankenversicherungspflicht

Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss krankenversichert sein. Es gibt jedoch Personen mit Ausnahmen, welche eine Entbindung der Krankenversicherungspflicht beantragen können.

 

Nationale Strategien

Der Kanton orientiert sich an den nationalen Strategien des Bundes.

 

Öffnungszeiten

 

Montag bis Freitag 08.00 bis 11.45 Uhr; 13.30 bis 17.00 Uhr, vor Feiertagen bis 16.00 Uhr

Personen

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